Informationen und praktische Tipps für Elternarbeit an unserer Schule (von Eltern für Eltern)
(im folgenden Text wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit nicht immer die männliche und weibliche Form verwendet. Es mögen sich bitte alle angesprochen fühlen!)
„Das Schulklima wird nicht durch Erlasse und Gesetze geprägt, sondern durch die in der Schule und im Umfeld der Schule handelnden Personen.“ (MK Niedersachsen)
Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse treffen sich auf Elternabenden zur Erörterung aller schulischen Fragen wie Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts, Fragen der Organisation und Leistungsbewertung. Sie wählen für jeweils zwei Jahre einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie die Vertreter für die Klassenkonferenz und die Zeugniskonferenz.
ist das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften. Er steht in gutem Kontakt zur Klassenlehrerin und trägt dazu bei, Konflikte der Schülerinnen und Schüler zu bewältigen. Er plant mindestens zwei Elternabende pro Schuljahr und nimmt an den Sitzungen des Schulelternrats (SER) teil.
Die Vorsitzenden aller Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden zusammen den Schulelternrat. Der Schulelternrat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er erörtert alle die Schülerschaft und die Schule betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, der Schulbehörde und dem Schulträger. Der SER wählt aus seinen Mitgliedern für zwei Jahre seinen Vorstand sowie Vertreter und Stellvertreter für die Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen sowie Stadt- und Regionselternrat.
Der Schulelternrat organisiert die Wahl für die Vertreter und Stellvertreter der Elternschaft im Schulvorstand.
arbeitet im Team. An unserer Schule besteht der Vorstand des SER aus dem Vorsitzenden und der Stellvertretung. Sie sind Ansprechpartner für die Elternvertreter und unterstützen diese. Außerdem stehen sie in regelmäßigem Kontakt zur Schulleitung.
Mitglieder der Gesamtkonferenz (GK) sind alle Beschäftigten der Schule sowie z.Zt. vier stimmberechtigte Elternvertreter. Die GK entscheidet u.a. über Schulprogramm und Schulordnung sowie die Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung. Die Leitung der GK obliegt der Schulleitung.
Für jedes Fach findet jährlich eine Fachkonferenz statt. Die Fachkonferenz setzt sich zusammen aus den jeweiligen Fachlehrern sowie zwei stimmberechtigten Elternvertretern des SER.
Im Schuljahr 2007/2008 wurde mit Einführung der eigenverantwortlichen Schule erstmals ein Schulvorstand (SchV) gewählt. Dieser ist neben der GK ein weiteres wichtiges Entscheidungsgremium mit der Aufgabe, die Schulqualität selbst weiterzuentwickeln und hat zu diesem Zweck weitreichende Kompetenzen erhalten. Unter anderem entscheidet er über die Ausgestaltung der Stundentafel, die Verwendung der Haushaltsmittel und die Grundsätze des Sponsorings, er hat zudem gegenüber der GK das Vorschlagsrecht für das Schulprogramm und die Schulordnung.
Der SchV setzt sich an unserer Grundschule zusammen aus der Schulleitung (Frau Spörlein) sowie drei weiteren Lehrkräften sowie aus vier Elternvertretern. Wählbar als Vertretung der Eltern im SchV ist jeder Erziehungsberechtigte eines Schülers der Schule. Die Elternvertreter werden für zwei Jahre gewählt. Die nächste regelmäßige Wahl findet statt zum Schuljahresbeginn 2019/2020.
Praktische Tipps:
Was tue ich, wenn ...
Wir wissen, dass viele Eltern sich in der Schule gerne mehr engagieren würden, aber u.U. beruflich stark eingebunden sind.
Aber: „Helfen kann jeder“!
Bei schulischen Veranstaltungen werden z.B. immer Helfer benötigt. Machen Sie mit, wenn Ihre Klassenlehrerin oder Klassenelternvertreter um Hilfe bitten!